
Baubetriebliche Gutachten und Stellungnahmen
Wir erstellen für Sie in Abstimmung mit Ihrer juristischen Beratung Baubetriebliche Gutachten bzw. Stellungnahmen in den Sparten Hoch-, Tief- und Ingenieurbau zu folgenden Themen:
Gestörte Bauabläufe
- Feststellung bzw. Prüfung der Ursachen von Störungen und ihrer Auswirkungen auf den geplanten Planungs- und Bauablauf
- Ermittlung bzw. Prüfung der Mehrkosten aus gestörtem Planungs- und Bauablauf in Abhängigkeit von der Anspruchsgrundlage (Vergütungs-, Entschädigungs- bzw. Schadenersatzanspruch)
Die Bearbeitungstiefe richtet sich danach, ob die Ausarbeitung einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien dienen oder Bestandteil einer gerichtlichen Auseinandersetzungen sein soll sowie nach der Qualität der zur Verfügung gestellten Unterlagen
Technische Nachträge
- Mitwirkung bei der sachgerechten Aufstellung von Technischen Nachträgen auf Grundlage von § 2 Abs. 3 VOB/B, § 2 Abs. 5 VOB/B und § 2 Abs. 6 VOB/B
- Prüfung von Technischen Nachträgen hinsichtlich berechtigter Forderungen des Auftragnehmers
Hierzu erfolgt eine umfassende Analyse des Bau-Solls anhand der Vertragsunterlagen und eine qualifizierte Darstellung der Abweichungen vom vertraglichen Bau-Soll.
Abrechnung
- Beurteilung von Abrechnungsfragen unter Berücksichtigung der Vertragsunterlagen und der Aufmaßregeln gemäß VOB/C
- Unterstützung bei der Abrechnung nach Kündigung eines Einheitspreis- oder Pauschalpreisvertrages
- Unterstützung bei der Prüfung eines gekündigten Einheitspreis- oder Pauschalpreisvertrages
Leistungsstandfeststellungen
- Feststellung des Bauten- und Leistungsstandes
- Erfassen des Baufortschrittes
Die Ergebnisse der Begehungen vor Ort werden in Form einer Fotodokumentation mit Verortung der Aufnahmepunkte festgehalten.
Projektbegleitende Beratung
Zur Sicherstellung Ihrer Ansprüche, insbesondere aus einem gestörtem Bauablauf, bieten wir die Unterstützung bei der Dokumentation des tatsächlichen Projektverlaufs, wie bspw. dem Erfassen von Störungssachverhalten, der Formulierung von störungsbezogenem Schriftverkehr oder beim Nachverfolgen von Störungssachverhalten aufgrund von Behinderungen sowie zusätzlichen/geänderten Leistungen, an.
